Hinweise für Ihren Flug nach Brasilien

Flugzeug über Flughafen
Direktflüge nach Brasilien gibt es nur von Frankfurt aus - © depositphotos.com @ mike_kiev

Brasilien ist das größte Land Südamerikas und lockt mit seinem unverwechselbaren Flair, strahlender Sonne und Samba jährlich Millionen Besucher an. Bevor man einen Urlaub oder eine Geschäftsreise nach Brasilien plant, sollte man sich im Vorfeld jedoch genau über die gesetzlichen Regelungen des Reiselandes sowie über die passenden Flugangebote der in Deutschland startenden Airlines informieren.

Wer einen Direktflug, ohne Stopps, bevorzugt, wird diesen nicht von jedem deutschen Flughafen aus starten können. Ausschließlich der Airport in Frankfurt am Main bietet aktuell Nonstop-Flüge in drei brasilianische Städte an: Fortaleza, Rio de Janeiro und Sao Paulo.Für die Einreise in Brasilien reicht ein normaler Personalausweis allerdings nicht aus. Man benötigt einen gültigen Reisepass, bzw. Kinderreisepass oder einen vorläufigen Reisepass. Beachtet werden muss außerdem, dass die Reisedokumente am Tag der Einreise noch mindestens sechs Monate lang gültig sein müssen.

Kurz vor Ankunft in Brasilien erhalten alle Reisenden eine Einreise- bzw. Ausreisekarte, welche vor der Landung ausgefüllt werden muss. Diese Einreise- bzw. Ausreisekarte muss bei der folgenden Ausreise unbedingt wieder am Kontrollschalter vorgelegt werden.

Seit 2012 darf man als deutscher Staatsbürger für touristische oder geschäftliche Zwecke visafrei nach Brasilien ein- oder durchreisen und sich höchstens 90 Tage während eines sechs monatigem Zeitraums dort aufhalten.

Sollte man allerdings einen längeren Aufenthalt von über 90 Tagen planen, muss man vor Ausreise bei der für den Wohnort zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung ein Visum beantragen. Zur Beantragung eines Visums benötigt man ein Exemplar des aktuellen Passfotos, einen gültigen Reisepass und einen Nachweis darüber, dass der Antragsteller über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts während des Aufenthalts in Brasilien verfügt (z.B. gültige Kreditkarte, Traveller-Checks oder Bankbestätigung). Die Beantragung des Visums sollte frühestens 90 Tage, aber spätestens 10 Werktage vor der Abreise nach Brasilien stattfinden.

Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist somit eher unkompliziert und ohne weitere Vorbereitungen möglich.
Geltende Zollvorschriften müssen dennoch unbedingt bei der Einreise beachtet werden. Dies bedeutet, dass bestimmte Waren nur in bestimmter Menge eingeführt oder ausgeführt werden dürfen. Außerdem gibt es Waren, die vor Abflug angemeldet oder auch kostenpflichtig deklariert werden müssen.

Generell darf man als Urlauber oder Geschäftsreisender dabei jedoch Gegenstände des persönlichen Bedarfs zollfrei nach Brasilien einführen. Darunter fallen beispielsweise Jacken, Schuhe oder Körperpflegemittel. Vorsichtig sollte man bei der Mitnahme von Präsenten, Genussmitteln und anderen Waren zu privaten Zwecken sein. Dieses ist zwar meistens erlaubt, kann jedoch zollpflichtig werden. Dabei hängt die möglicherweise anfallende Zollgebühr von der Menge der mitgebrachten Waren ab.

Bezüglich des Versicherungsschutzes sollte man sich im Vorfeld mit der zuständigen Krankenkasse oder Krankenversicherung abstimmen, ob für die Brasilienreise ein angemessener Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für z.B. einen Notfallflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne den benötigten Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und könnten im Fall der Fälle hohe Rechnungen nach sich ziehen.

Aus medizinischer Sicht besteht für eine Reise nach Brasilien unter Beachtung einiger Sicherheitsvorkehrungen keine Gefahr. Auch verlangt der brasilianische Staat bei der Einreise aus Deutschland keinen Nachweis einer Impfung. Da aber dennoch ein großer Teil Brasiliens zum Gelbfieberendemiegebiet benannt wurde, ist eine Impfung zum persönlichen Schutz absolut notwendig. Die Impfung sollte ca. 10 Tage vor der Einreise stattfinden. Die Impfung ist für alle Personen ab dem 9. Lebensmonat erlaubt. Laut Auswärtigem Amt sollte auch abgewägt werden, ob man sich weitere Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken vor dem Abflug stechen lassen möchte.